Beratungstätigkeit

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Gerichtssachverständiger

Ein Gerichtssachverständiger, gelegentlich auch Gerichtsgutachter genannt, ist ein Sachverständiger, der aufgrund eines Beweisbeschlusses in einem Gerichtsverfahren vom Richter ernannt und tätig wird. Aufgabe ist es dem Gericht die für das jeweilige Fachgebiet geltenden Regeln, Erfahrungssätze und Fachkenntnisse zu vermitteln und ein schriftliches Gutachten abzufassen.
Beauftragungen von Seiten des Landesgerichts Bozen und des Landesgerichts Verona zu Zivilstreitfragen wurden seither abgewickelt.

Parteisachverständiger

Häufig beauftragen die Parteien bei Gerichtsverfahren selbst Sachverständige mit der Abklärung von Fachfragen z. B. bei Grenzstreitigkeiten, Baumängeln usw., bzw. zur Erstellung von Gegengutachten zu Gutachten von amtlichen und nichtamtlichen Personen. Das Ergebnis dieser Tätigkeit wird dann im Verfahren den Behörden vorgelegt. Wir erstellen Gutachten aus sämtlichen Bereichen im Bauwesen und beraten Sie bei ihrer Vorgangsweise im Rechtsstreit.

Versicherungsgutachter

Der Aufgabenbereich besteht darin bei größeren Schadensfällen für Versicherer die angemessene Entschädigung für deren Mandanten zu ermitteln und die Höhe des Versicherungsschadens festzustellen. Als unabhängige Sachverständige für Bauschäden / Baumängel / Bausanierung begutachten wir:
  • Schäden durch Brand-Wasser-Hagel-Sturm
  • Schäden an Gebäuden wie z.B. Risse, Undichtigkeiten, Glasbruch
  • Schäden durch Planung, Ausführung, Bauverzug und daraus entstehenden Haftpflichtschäden für Bauherr, Planer oder Handwerker

Wertermittler (Schätzung)

Es gibt eine ganze Reihe von Anlässen, für die ein Wertermittlungsgutachten gebraucht wird.
Ein Gutachten wird häufig im Verkaufs-, Erwerbs-, Beleihungs- oder Erbfall benötigt:
  • im Verkaufsfall hilft es vor allem, den marktgerechten Wert einer Immobilie oder eines Grundstückes zu kennen und damit einen Richtwert für die Verhandlungsgespräche zu haben
  • im Erwerbsfall liegt der Nutzen überwiegend darin, versteckte Rechte , Belastungen, Mängel und Schäden als wertbeeinflussende Umstände festzustellen und diese in die Bewertung einfließen zu lassen
  • im Erbfall wird das Betriebsvermögen, der Schenkungswert oder der Wert für steuerliche und gerichtliche Auseinandersetzungen geschätzt

Wettbewerbsunterlagen für Firmen und Bietergemeinschaften

Zur erfolgreichen Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebotes bei öffentlichen Ausschreibungen werden folgende Dokumente und Planungsunterlagen für Bietergemeinschaften und Firmen von uns erstellt:
  • Zeitplan und Abwicklungsbeschreibung der Bauarbeiten
  • Einteilung in Arbeitsfasen mit Arbeitsprogramm in Balkenform (Gantt-Diagramm)
  • Vorschlag für die Organisation und die Abwicklung der Arbeiten
  • Organigramm des Unternehmens für die Baustelle
  • Ausarbeitung „Faszikels zur Qualitätsbewertung“
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